Vielfältige Containergrößen ausgestattet für Ihr Entsorgungsvorhaben
Einfach, Flexibel und Kundennah
Zur Entsorgung von den verschiedenen Abfällen,
kann unser Containerdienst in Limburg Ihnen Container
in den Größen: 5 m³, 7 m³, 10 m³ oder 15 m³ anbieten. Die 5 m³ und die 7 m³ Container sind auf Wunsch mit einer Klappe zum besseren Beladen wie z.B. einer Schubkarre ausgestattet. Die 5 m³, 7 m³ oder der 10 m³ Container können aber auch als Deckelcontainer auf Wunsch mit Schloss bestellt werden.
Abfallarten und unser Müll ABC
Containergrößen und Maße:
Die minimale Einfahrtsbreite für Höfe oder Tore muss 2,55 m betragen, während die erforderliche Höhe 3,80 m beträgt. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten sind wir in der Lage, mit unseren Fahrzeugen Container über Mauern, Zäune oder Hecken zu platzieren.
Haben Sie vor, Abfall effizient und fachgerecht zu entsorgen? Dann ist unser Containerdienst in Limburg genau das Richtige für Sie. Nutzen Sie die Flexibilität unserer unterschiedlichen Größen und Ausstattungen, um genau den Container zu mieten, der zu Ihrem Projekt passt. Egal, ob mit Klappe für das einfache Befüllen per Schubkarre oder als abschließbarer Deckelcontainer – wir haben die passende Lösung für Sie. Möchten Sie mehr über unseren Containerdienst in Limburg erfahren oder direkt einen Container in Limburg oder Umgebung mieten? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Experten beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
Gewerbeabfall
Was ist zulässig?
Es dürfen ausschließlich Verpackungsmaterialien verwendet werden, die frei von schädlichen Inhaltsstoffen sind. Zugelassen sind weiterhin verschmutzte Folien mit Restanhaftungen, Kunststoffsäcke sowie Eimer, Holzschnittreste, Styroporbauteile, Kunststoffrohre, Umreifungsbänder, Papiersäcke und Kunststoffe.
Was ist unzulässig?
Kantinen- und Speiseabfälle, Grünabfälle, technische Kunststoffe, Elektronikschrott, Eternitplatten oder andere Sonderabfälle sowie spezifische Abfälle aus dem Gesundheitswesen sind nicht zulässig.
Bauschutt
Was ist zulässig?
Bauschutt setzt sich ausschließlich aus mineralischen Materialien zusammen. Dazu zählen: - Mauerwerk - Ziegelsteine - Reiner Betonabbruch - Fliesen und Kacheln - Dachziegel - Mörtel- oder Putzreste - Keramische Waschbecken und Toilettenschüsseln (mit einer Kantenlänge von < 0,5 m; andere Kantenlängen sind gesondert anzufragen).
Was ist nicht zulässig?
Nicht zulässig sind Materialien wie: - Holz - Folien - Tapeten - Kabel - PVC-Rohre - Isolier- und Dämmstoffe - Gips- und Gipskartonplatten - Dachpappe - Metalle wie Träger, Bewehrungsstahl, Heizkörper - Türen und Fensterrahmen mit Glasresten - Kunststoffe und Papier.
Erdaushub
Was ist zulässig?
- Lehm - Sand - Steine - Tonboden - Mutterboden - Grasboden ohne Grasnarbe
Was ist nicht zulässig?
- Dachziegel - Waschbecken - Betonabbruch - Steinabbruch - Ziegelsteine - Fliesen und Kacheln - Toilettenschüsseln - Mörtel- und Putzreste - Aspahlt - Fett- Öl- oder Benzin verunreinigter Boden
Papier und Pappe
Was darf in den Papiermüll?
- Zeitungen - Zeitschriften - Kartons - Pappverpackungen - Papiertüten - Saubere Papierservietten - Büropapier - Kataloge - Kaufhauspapier
Was darf nicht in den Papiermüll?
- Verbundverpackungen (z. B. Tetra Pak) - Kunststofffolien - Getränkedosen und Konservendosen - Plastiktüten
Baustellenabfälle
Was ist zulässig?
Es ist gestattet, folgende Materialien in das Entsorgungssystem einzubringen: Holz, Folien, Tapeten, Kabel, PVC-Rohre, Gips- und Gipskartonplatten, resteleere Farbeimer, Porenbeton, Bitumen-Dachpappe sowie Metalle wie Träger, Moniereisen, Heizkörper und Türen. Darüber hinaus sind mineralische Bestandteile, Verpackungen, Kunststoffe, Styropor, Glas und Papier ebenfalls akzeptiert.
Was ist nicht zulässig?
Von der Entsorgung ausgeschlossen sind schadstoffbelastete Abfälle, darunter asbesthaltige Eternitplatten, mineralische Fasern sowie gefüllte Farb- und Lackeimer. Weiterhin sind Isolier- und Dämmstoffe, Grünabfälle, Küchen- und Speiseabfälle, Kehricht, Abfälle aus Brandschäden sowie kontaminiertes Holz und krankenhausspezifische Materialien nicht zulässig.
Grünschnitt
Was darf hineingegeben werden?
- Laub - Stroh - Unkraut - Astholz - Fallobst - Rasenmäher-Schnitt - Sträucher - Grasschnitt - Baumschnitt - Äste mit einer Stärke von bis zu 15 cm
Was darf nicht hineingegeben werden?
- Bauhölzer - Jägerzaun - Speisereste - Wurzelstöcke - Lackierte Hölzer - Teerhaltiges Holz - Pilzbefallene Hölzer
Altholz AI bis AIII
Was darf hinein?
Naturbelassenes Altholz, Vollholzpaletten, wie beispielsweise Europaletten, Industriepaletten, Transportbehälter, Verschläge, Obst- und Gemüsebehälter sowie Zierpflanzenkisten und ähnliche Kisten aus Vollholz, Möbel aus naturbelassenem Vollholz (unbehandelte Massivholzmöbel) und Verschnitt von naturbelassenem Vollholz.
Was darf nicht hinein?
Bei der Vermischung von Hölzern unterschiedlicher Kategorien, von A I bis A IV, muss der gesamte Container gemäß der höchsten Kategorie deklariert werden.












